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Sozialgerichtsgesetz

In der Fassung vom 23.9.1975, zuletzt geändert durch Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren vom 8.10.2017.

Rechtsbereich: Sozialrecht allgemein      FNA Nr. 330-1

Die Sozialgerichte sind für Streitigkeiten in Sachen Sozialversicherung (nicht im sonstigen Sozialrecht!) zuständig. Dies und der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens ist in diesem Gesetz geregelt.

Hier ist das Sozialgerichtsgesetz im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:


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