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Zustellungsreformgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren)

Vom 25.6.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 29 vom 27.6.2001.

Hier ist das Zustellungsreformgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4554)

A. Ziel

Das Zustellungsreformgesetz soll das Verfahren bei förmlicher Zustellung im gerichtlichen Verfahren vereinfachen und den gewandelten Lebensverhältnissen anpassen.

B. Lösung

Der Entwurf erweitert die Möglichkeiten, zwischen mehreren Zustellungsformen auswählen zu können. Er vereinfacht die Ersatzzustellung, reduziert die kosten- und zeitaufwendige Beurkundung der Zustellung und lässt an Behörden und Personen, denen gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann, die Zustellung auf dem Wege der Fernkopie (Telefax) oder als elektronisches Dokument (E-Mail) zu.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4554 9.11.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/5564 14.3.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze