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Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Vom 30.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 50 vom 4.8.2009.

Hier ist die Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11385)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf ergänzt die Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Künftig sollen sich die verwaltungsrechtlichen Streitsachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und der Bundesnotarordnung (BNotO) nicht mehr nach dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) richten. Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann so weiter auf seinen klassischen Anwendungsbereich der vorsorgenden Rechtspflege zurückgeführt werden. Zugleich soll dies zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Verfahrensrechten beitragen, indem Verwaltungsentscheidungen nach einem allgemein für diese Entscheidungen geltenden Prozessrecht überprüft werden.

Vorgreiflich zum gerichtlichen Verfahren soll auch das Verfahren, in dem die Rechtsanwaltskammern, Notarkammern oder Justizverwaltungen Entscheidungen in anwaltlichen oder notariellen Verwaltungsangelegenheiten treffen, reformiert und ­ anders als bisher ­ dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unterstellt werden.

Die einerseits bruchstückhaften und andererseits Verallgemeinerbares mehrfach regelnden Bestimmungen der BRAO, des EuRAG und der BNotO zum Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren sollen so durch klare und ausgewogene Regelungen für Behörden und Gerichte ersetzt und Rechtsschutzlücken geschlossen werden. Der Bedeutung der berufsrechtlichen Entscheidungen für den Einzelnen sollen die genannten Gesetze auf diese Weise besser gerecht werden. Schließlich soll die Schlichtungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern gestärkt und bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine unabhängige "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" eingerichtet werden.

B. Lösung

Der Entwurf regelt das Verwaltungsverfahren und das gerichtliche Verfahren in Verwaltungsstreitigkeiten nach der BRAO, dem EuRAG und der BNotO neu. Er nimmt Verweisungen auf das VwVfG und die VwGO auf. In der BRAO, dem EuRAG und der BNotO normiert er nur noch verfahrensrechtliche Besonderhei-

ten, die sich aus den Berufsrechten ergeben. Diese werden für das Verwaltungsverfahren und das gerichtliche Verfahren jeweils zusammengefasst und auf alle Verfahren erstreckt. Insbesondere die BRAO kann auf diese Weise gestrafft und übersichtlicher gestaltet werden. In einem neuen Abschnitt der BRAO sollen darüber hinaus Regelungen über die Einrichtung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft getroffen werden, die deren institutionelle und sachliche Unabhängigkeit von der Bundesrechtsanwaltskammer gewährleisten. Zugleich wird die BRAO um überholte Bestimmungen bereinigt und an das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 358) angepasst.

Von der Umstellung unberührt bleibt der Rechtsweg sowohl in Anwaltssachen als auch in Notarsachen. Nach wie vor sind der Anwaltsgerichtshof und der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen und das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof in Notarsachen zuständig. Unverändert wird auch gerichtlicher Rechtsschutz durch zwei Tatsacheninstanzen eröffnet.

Das Gesetz enthält daneben Detailänderungen in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsordnung, mit denen die Bestimmungen über den Vertretungszwang bei den Bundesgerichten zugunsten der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen erweitert werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Regeln über die Vertretung in Kostensachen modifiziert werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/11385 17.12.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12717 22.04.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
16/13082 19.05.2009 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/13363 16.06.2009 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/13390 17.06.2009 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze