Hier ist das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8214)
AnzeigeA. Ziel
Das im Mitbestimmungsgesetz 1976 vorgezeichnete und in den einzelnen Wahlordnungen ausgestaltete Wahlverfahren ist sehr umfangreich, kompliziert und damit für den Rechtsanwender nur schwer handhabbar. Kritisiert werden vor allem die lange Verfahrensdauer von teilweise über zwölf Monaten und die hohen Kosten, die insbesondere bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat größerer Konzerne anfallen. Die Änderungen im Mitbestimmungsgesetz schaffen den Rahmen für die vorgesehene Vereinfachung der Wahlordnungen.
B. Lösung
Der Vereinfachung des Wahlverfahrens dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
* Verkleinerung der Delegiertenversammlung durch die G Erhöhung der Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs, auf die ein Delegierter entfällt, von 60 auf 90; G Änderung der Grenzwerte zur Begründung von Mehrfachstimmrechten;
* Ermittlung der Kandidaten der leitenden Angestellten für den Aufsichtsrat in nur noch einer Abstimmung;
* Einbeziehung der Sprecherausschüsse in das Wahlverfahren.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/8214 | 11.2.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8529 | 13.3.2002 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/8546 | 14.3.2002 | Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/8530 | 13.3.2002 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):