Hier ist das Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5216)
AnzeigeA. Ziel
Für die Verwendung elektronischer Medien im Rechtsverkehr haben auf dem Gebiet des materiellen Zivilrechts das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542), auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts das Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) und auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) die gesetzlichen Vorkehrungen getroffen. Mit der Neufassung des Verwaltungszustellungsgesetzes soll eine Anpassung an das durch das Zustellungsreformgesetz umfassend reformierte Zustellungsrecht in gerichtlichen Verfahren und an das durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften modernisierte Verwaltungsverfahrensrecht vorgenommen werden. Mit diesem Vorhaben aus der "Initiative Bürokratieabbau" der Bundesregierung werden auch die Rechtsgrundlagen für die Zustellung elektronischer Dokumente in der Verwaltung geschaffen.
B. Lösung
Das Verwaltungszustellungsrecht wird für die Möglichkeiten der Zustellung elektronischer Dokumente auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen geöffnet. Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht den Authentizitätsanforderungen, die im Rahmen der Förmlichkeit einer Zustellung geboten sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu notwendigen Maßgaben und Anpassungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5216 | 7.4.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5475 | 11.5.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):