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Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vom 20.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 36 vom 25.7.2006.

Hier ist die Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1410)

A. Ziel

Die Erfahrungen des ersten Jahres nach dem Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigen, dass die Entscheidung, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer bedarfsabhängigen, staatlichen Fürsorgeleistung zusammenzuführen, richtig war. Für fast 5 Millionen Menschen haben sich dadurch die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Konkret haben Ende 2005 4,96 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige (davon 49,3 Prozent Frauen) Arbeitslosengeld II bezogen. Insgesamt 6,74 Millionen Personen (davon 49,1 Prozent Frauen) in 3,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften hatten im Dezember 2005 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass das bestehende System fortentwickelt werden muss. Flexible Anpassungen und Veränderungen der Verwaltungspraxis bei der Vermeidung von Leistungsmissbrauch, bei den Eingliederungsleistungen, beim Leistungsrecht sowie beim Zusammenwirken des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) mit anderen Rechts- und Leistungssystemen sind erforderlich, um Kräfte und Ressourcen frei zu machen, damit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die erforderliche gezielte Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche effizient geleistet werden kann.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende um und trägt dazu bei, den gesamten sog. Hartz-IV-Prozess zu optimieren. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur

* Fortentwicklung des Leistungsrechts,

* Verbesserung der Verwaltungspraxis,

* Vermeidung von Leistungsmissbrauch sowie

* Einführung eines Wahlrechts zwischen befristetem Zuschlag und Kinderzuschlag. Er enthält außerdem rechtstechnische Änderungen sowie Änderungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens mit anderen Rechts- und Leistungssystemen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1410 09.05.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/1696 31.05.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/1697 31.05.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze