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Justizkommunikationsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz)

Vom 22.3.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 18 vom 29.3.2005.

Hier ist das Justizkommunikationsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4067)

A. Ziel

Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206), das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Geschäftsverkehr (FormVorAnpG) vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542), das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, wurden erste Schritte zu einer Öffnung der Justiz für den elektronischen Rechtsverkehr unternommen. Die rechtlichen Grundlagen für die Einreichung elektronischer Schriftsätze bei Gericht sowie elektronische Zustellungen an einen bestimmten Personenkreis wurden geschaffen. Um eine umfassende elektronische Aktenbearbeitung innerhalb des Gerichts zu ermöglichen, besteht für die auf dem Medium "Papier" basierenden gerichtlichen Verfahren weiterer Gesetzgebungsbedarf in den einzelnen Verfahrensordnungen. Die notwendigen Gesetzesänderungen sind zugleich Voraussetzung dafür, dass die Initiative "BundOnline 2005" im Bereich der Bundesjustiz umgesetzt werden kann.

B. Lösung

In der Zivilprozessordnung sowie in den weiteren Verfahrensordnungen sind Anpassungen an die Erfordernisse einer elektronischen Aktenbearbeitung vorzunehmen. Dazu ist das gerichtliche elektronische Dokument als Äquivalent zu der Papierform in die Verfahrensordnungen einzuführen und im Hinblick auf Signaturerfordernis und Beweiskraft auszugestalten. Elektronische Parallelformen für die Anbringung von Vermerken oder für eine Verbindung von Dokumenten müssen normiert werden. Der Gesetzentwurf baut auf den Regelungen auf, die durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Geschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542) für das Privatrecht und durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) für das Verwaltungsrecht eingeführt worden sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4067 28.10.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4952 23.2.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze