Hier ist die Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9154)
AnzeigeA. Ziel
Die Organisation der gewerblichen Unfallversicherung entspricht nicht den aktuellen Wirtschaftsstrukturen. Die branchenbezogene Organisation der gewerblichen Unfallversicherung hat den Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft in den letzten Jahrzehnten nicht nachvollzogen. Folge sind erhebliche Unterschiede in den Beitragssätzen der Berufsgenossenschaften. Darüber hinaus ist die gewerbliche Unfallversicherung in kleine und kleinste Träger zersplittert.
Wesentliche Ziele der Organisationsreform sind die Anpassung der Organisation an veränderte Wirtschaftsstrukturen, Lösung der Altlastenproblematik sowie Modernisierung der Verwaltungsstrukturen.
B. Lösung
Im Bereich der Organisation sollen Wirtschaftlichkeit und Effektivität durch folgende Maßnahmen gesteigert werden:
Die Selbstverwaltung wird beauftragt, durch Fusionen in eigener Verantwortung die Zahl der Unfallversicherungsträger deutlich zu reduzieren und damit nachhaltig leistungsfähige Träger zu schaffen.
Durch Fusionen sollen Unterschiede in den Beiträgen der gewerblichen Berufsgenossenschaften deutlich reduziert werden.
Die Verteilung der Altlasten wird auf der Basis eines von der Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenossenschaften entwickelten Konzepts neu gestaltet. Unter Beibehaltung der primären branchenbezogenen Verantwortlichkeit wird eine gerechte Lastenverteilung erreicht, die den wirtschaftlichen Strukturwandel berücksichtigt.
Das Vermögensrecht wird neu gestaltet. Betriebsmittel und Rücklagen werden künftig stärker limitiert. Illiquides Rücklagevermögen ist gesondert zu bilanzieren. Im Rahmen des Verwaltungsvermögens sind Altersrückstellungen zu bilden.
Es werden weitere Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung getroffen. Die Insolvenzgeldumlage wird künftig zusammen mit dem Gesamtsozial-
versicherungsbeitrag erhoben. Die Regelungen zum Verfahren des Prüfdienstes werden ergänzt.
Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wird dauerhaft und rechtlich klar geregelt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/9154 | 08.05.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/9788 | 25.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):