Hier ist die Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1936)
AnzeigeA. Ziel
Als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG) im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern. Bei der Beitragskalkulation bleiben bisher die zu sichernden unverfallbaren Anwartschaften von Arbeitnehmern insolvent gewordener Betriebe außer Betracht. Dadurch wird die Ausfinanzierung insolvenzbedingter Lasten zum Teil weit in die Zukunft verschoben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Insolvenzgeschehens und des bislang aufgelaufenen Schadenvolumens soll die Finanzierung des PSVaG zukunftssicherer gestaltet werden.
B. Lösung
Künftig wird das Finanzierungsverfahren auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung ausfinanziert werden. Außerdem wird sichergestellt, dass das bislang aufgelaufene Schadenvolumen in gerechter Weise auf die Mitgliedsarbeitgeber umgelegt wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1936 | 23.06.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3007 | 18.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):