Hier ist das Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1637)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesanstalt für Arbeit soll zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister umgestaltet werden.
* Arbeitsmarktpolitik soll wirkungsorientierter als bisher gesteuert werden.
* Die personellen Ressourcen der Bundesanstalt für Arbeit sollen stärker als bisher auf die Vermittlung konzentriert werden.
* Der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll vereinfacht werden.
* Der präventive Ansatz der Arbeitsmarktpolitik soll konsequent fortentwickelt werden.
* Die Beschäftigungssicherung für Ältere soll ausgebaut, neue Beschäftigungspotenziale für Jüngere sollen erschlossen werden.
B. Lösung
Reform der Organisation und der Selbstverwaltung.
* Einführung neuer Steuerungsinstrumente durch Zielvereinbarungen mit der neuen Bundesagentur für Arbeit.
* Das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung wird erheblich vereinfacht.
* Strukturanpassungsmaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden zusammenführt; die Eingliederungszuschüsse werden vereinheitlicht.
* Die Transferinstrumente der Arbeitsförderung werden geschärft und attraktiver ausgestaltet.
* Die Altersteilzeit wird weiterentwickelt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1637 | 1.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1728 | 15.10.2003 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/1749 | 16.10.2003 | Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/1732 | 15.10.2003 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
15/1993 | 11.11.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/2269 | 19.12.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/2271 | 19.12.2003 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):