Hier ist das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3751)
AnzeigeA. Ziel
Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll abgebaut werden. Gleichgeschlechtlichen Paaren soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu geben.
B. Lösung
Der Entwurf schlägt vor, ein eigenes familienrechtliches Institut die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen, die einen gesicherten Rechtsrahmen für ihr auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter Einbeziehung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität wünschen. Die vorgeschlagenen Einzelregelungen tragen zum einen dem Umstand Rechnung, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch gegenseitige Fürsorge, Unterstützung und Verantwortung geprägt sind und dass ihnen deshalb die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung und Absicherung offen stehen soll. Der Entwurf berücksichtigt, dass die Ehe als Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft gemäß Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates steht und unterscheidet zwischen Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe. Der Entwurf wählt den Weg eines eigenen Rechtsinstituts und schafft vor allem gegenseitige Unterhaltspflichten auch nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Er sieht zugleich Folgeregelungen vor, die im Hinblick auf die vorgeschlagene neue familienrechtliche Rechtsstellung der Lebenspartner in anderen Rechtsgebieten erforderlich werden, insbesondere im Sozial-, Steuer-, Beamten- und Ausländerrecht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3751 | 4.7.2000 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, Hanna Wolf (München), Olaf Scholz, Hermann Bachmaier, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Hans-Joachim Hacker, Anette Kramme, Christine Lambrecht, Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Richard Schuhmann (Delitzsch), Erika Simm, Ludwig Stiegler, Joachim Stünker, Hedi Wegener, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Claudia Roth (Augsburg), Irmingard Schewe-Gerigk, Hans-Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/4545 | 8.11.2000 | Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses |
14/4550 | 9.11.2000 | Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):