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Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

Vom 27.4.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 28 vom 30.4.2002.

Hier ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8043)

A. Ziel

­ Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von behinderten Menschen

* Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung

* Umsetzung des Benachteiligungsverbotes des Grundgesetzes ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") für den Bereich der Bundesverwaltung

* Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Frauen und Förderung der Gleichstellung behinderter Frauen

* Herstellung und Gewährleistung der Barrierefreiheit in gestalteten Lebensbereichen

* Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache

* Verbesserung des Rechtsschutzes bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot

B. Lösung

­ Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Beseitigung der Benachteiligung behinderter Menschen in einem Gleichstellungsgesetz

* Schaffung spezieller Regelungen gegen Benachteiligungen für den Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung

* Klarstellung der Zulässigkeit besonderer Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von behinderten Frauen

* Gewährung des Rechts für hör- oder sprachbehinderte Menschen, im Rechtsverkehr mit Trägern öffentlicher Gewalt des Bundes die Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden

* Barrierefreie Ausgestaltung der Internetauftritte und -angebote der Bundesverwaltung sowie eine entsprechende Ausgestaltung von amtlichen Bescheiden und Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen

* Erleichterung der Teilnahme von blinden und sehbehinderten Menschen an Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament

* Änderung bestehender Gesetze zur Herstellung und Gewährleistung von Barrierefreiheit insbesondere im Bereich Verkehr (öffentlicher Personennahverkehr, Eisenbahnen, Luftverkehr, Bundesfernstraßen, Gemeindeverkehrsfinanzierung)

* Einführung des Instruments der Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit

* Regelung der Vertretungsbefugnisse von Verbänden und Einführung eines öffentlich-rechtlichen Verbandsklagerechts

* Beseitigung von als diskriminierend zu verstehenden Formulierungen in berufsregelnden Vorschriften

* Regelung der Stellung und Aufgaben der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8043 23.1.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8331 22.2.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/8381 27.2.2002 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Heidemarie Ehlert, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Heidemarie Lüth, Pia Maier, Rosel Neuhäuser, Christina Schenk und der Fraktion der PDS
14/8382 27.2.2002 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Balt, Heidemarie Ehlert, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Heidemarie Lüth, Pia Maier, Rosel Neuhäuser, Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze