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Bundeszentralregistergesetz

(Langtitel: Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister)

In der Fassung vom 21.9.1984, zuletzt geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 18.7.2017.

Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht      FNA Nr. 312-7

Im Bundeszentralregister werden Informationen über Strafverfahren und Verurteilungen gespeichert. Das Gesetz regelt, was genau erfasst wird, wie lange Einträge im Zentralregister bleiben, wer daraus Auskünfte erhält und was davon in ein polizeiliches Führungszeugnis kommt.

Hier ist das Bundeszentralregistergesetz im WWW zu finden:

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BMJ/juris
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:


Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

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TitelBeschreibung
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