Zurück zur Hauptseite

Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Vom 17.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 60 vom 30.12.1999.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1805)

A. Ziel

Die in den Rehabilitierungsgesetzen (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz ­ StrRehaG ­, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz ­ VwRehaG ­, Berufliches Rehabilitierungsgesetz ­ BerRehaG ­) vorgesehenen Leistungen für die in der sowjetischen Besatzungszone und unter dem SED-Regime politisch Verfolgten sind von den Opfern und ihren Verbänden stets ­ und nicht zu Unrecht ­ als unzureichend kritisiert worden. Insbesondere die ehemaligen politischen Häftlinge fühlten sich bei weitem nicht ausreichend in ihrem Schicksal wahrgenommen.

Besonders schwerwiegende Kritikpunkte waren von Anfang an:

* die Höhe der Entschädigung für rechtsstaatswidrige politische Haft und die Aufspaltung der Entschädigungssätze in einen Grundbetrag für alle und einen Zuschlag für die bis zum Fall der Mauer in der DDR Verbliebenen;

* die fehlenden Möglichkeiten für einen großen Teil der Hinterbliebenen der ehemaligen politischen Häftlinge, insbesondere aber für die nächsten Angehörigen der Todesopfer, Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz in Anspruch zu nehmen;

* die Leistungen im Bereich des Häftlingshilfegesetzes für die aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße Verschleppten und

* die Probleme bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.

Auch die Enquete-Kommission "Überwindung der Folgen der SED- Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" hat diese Punkte in ihrem Schlussbericht aufgegriffen.

Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Länder einerseits und der berechtigten Erwartungen der Opfer politischer Verfolgung andererseits soll den besonders schweren Verfolgungsschicksalen stärker Rechnung getragen werden. Die nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel müssen auf die am schwersten Betroffenen konzentriert werden sowie der Beseitigung besonderer Härten dienen:

Die ehemaligen politischen Häftlinge sollen gerechter entschädigt werden. Zu verbessern sind des Weiteren die Leistungen für die nächsten Angehörigen der Todesopfer (die nächsten Angehörigen der Hingerichteten, der haftbedingt Verstorbenen und der Maueropfer), denen bislang zwar in schwieriger wirtschaftlicher Situation geholfen werden konnte, deren persönlichem Schicksal aber nicht Rechnung getragen worden ist. Außerdem bedarf es einer Lösung der Probleme bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sowie verbesserter Unterstützungsmöglichkeiten für die aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße Zivildeportierten bzw. -internierten.

B. Lösung

1. Die Kapitalentschädigung für alle ehemaligen politischen Häftlinge wird auf einheitlich 600 DM erhöht. Die bisherige Aufspaltung der Entschädigungssätze entfällt. Eine Nachzahlung an Berechtigte, die bereits eine Kapitalentschädigung nach bisherigem Recht erhalten haben, ist vorgesehen.

2. Die Hinterbliebenen der Todesopfer sollen von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wiederholt Leistungen erhalten, ohne dass ­ wie bislang ­ auf die wirtschaftliche Situation abgestellt wird. Dazu ist es erforderlich, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz zu ergänzen und die Mittel der Stiftung zu erhöhen.

3. In den drei Rehabilitierungsgesetzen werden die Antragsfristen einheitlich um zwei Jahre verlängert. Ferner wird den Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit eröffnet, auch nach Ablauf der Frist Anträge auf berufliche Rehabilitierung zu stellen.

4. Der Stiftungsfonds der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wird aufgestockt, um die Möglichkeiten der Stiftung zu verbessern, den aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße Zivildeportierten/-internierten Unterstützungsleistungen zu gewähren.

5. Bei der Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes aufgetretene Probleme hinsichtlich der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden sollen auf untergesetzlichem Wege gelöst werden. Die Bundesregierung appelliert an die Länder, alle Ablehnungsfälle nochmals zentral von Amts wegen zu überprüfen und in Zukunft in den Fällen, in denen eine Ablehnung des Antrags beabsichtigt ist, eine zentrale Überprüfung durch besonders geschulte und erfahrene Gutachter und Sachbearbeiter vorzusehen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1805 15.10.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2188 24.11.1999 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder
14/2204 25.11.1999 Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder
14/2189 24.11.1999 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/2190 24.11.1999 Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Dr. Evelyn Kenzler, Gerhard Jüttemann, Roland Claus, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze