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Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Vom 21.8.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 43 vom 28.8.2007.

Hier ist das Drittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4842)

A. Ziel

1. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 wurde vereinbart, die Situation der Opfer der SED-Diktatur mit geeigneten Maßnahmen zu verbessern. Als eine der Alternativen wurde die Einführung einer Opferpension in Betracht gezogen. Die ehemaligen politischen Häftlinge und ihre Verbände fordern seit langem als Anerkennung und Würdigung ihres Widerstands gegen die SED-Diktatur eine solche finanzielle Zuwendung.

2. Am 31. Dezember 2007 laufen die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz aus. Trotz mehrfacher Verlängerung dieser Fristen sind die Antragszahlen auch nach der letzten Fristverlängerung im Jahr 2003 nicht nennenswert zurückgegangen. Wenige Monate vor Ablauf der Fristen ist vielmehr festzustellen, dass sich die Antragseingänge ­ wenn auch differenziert für die einzelnen Rehabilitierungsgesetze ­ insgesamt nach wie vor auf einem relativ hohen Niveau bewegen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass immer noch eine nicht geringe Zahl potentiell Berechtigter keinen Antrag auf strafrechtliche, berufliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt hat. Ihnen soll durch eine nochmalige Verlängerung der Antragsfristen in allen drei Rehabilitierungsgesetzen die Möglichkeit erhalten bleiben, sich über ihre Ansprüche zu informieren und entsprechende Anträge zu stellen.

B. Lösung

1. Ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur, die eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben, erhalten auf Antrag eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 Euro, soweit sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

2. Die Antragsfristen im Strafrechtlichen, im Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz werden um einen Zeitraum von vier Jahren bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/4842 27.03.2007 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/5532 31.05.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
16/5541 04.06.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/5597 12.06.2007 Änderungsantrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze