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Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht

Vom 14.8.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 54 vom 19.8.2009.

Hier ist das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12061)

A. Ziel

Die Patentanwaltsordnung regelt das Berufsrecht der Patentanwältinnen und Patentanwälte in enger Anlehnung an die Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser Gleichlauf der beiden Berufsrechte soll auch künftig erhalten bleiben. Abweichende gesetzliche Regelungen sollen nur erfolgen, soweit hierfür zwingende sachliche Gründe bestehen.

Im Berufsrecht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurden den Rechtsanwaltskammern mit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 358) wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht übertragen, die früher den Landesjustizverwaltungen oblagen. Eine solche Aufgabenverlagerung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Anwaltschaft Rechnung trägt, ist bisher im Bereich der Patentanwaltschaft nicht erfolgt. Ein Grund für diese unterschiedliche Behandlung der Selbstverwaltungsorgane von Rechtsanwaltschaft und Patentanwaltschaft besteht nicht. Die Stärkung der Selbstverwaltung durch die Verlagerung staatlicher Aufgaben auf das Selbstverwaltungsorgan der Patentanwaltschaft ist in gleicher Weise angezeigt wie bei der Rechtsanwaltschaft.

Der Gleichlauf von rechtsanwaltlichem und patentanwaltlichem Berufsrecht soll auch im Bereich des Verfahrensrechts gewahrt bleiben. Hier hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Bundesratsdrucksache 617/08 (Beschluss)) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 700/08) weitreichende Änderungen des Verfahrensrechts der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen. Diese Änderungen, die für alle gerichtlichen Verfahren die bisherigen Verweisungen auf das zum 1. September 2009 außer Kraft tretende Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Verweisungen auf die Verwaltungsgerichtsordnung ersetzen, sollen auch für die Patentanwaltsordnung übernommen werden.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf überträgt die bereits in Kraft getretenen Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung aus dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft und die Regelungsvorschläge aus dem Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht auf das patentanwaltliche Berufsrecht.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs stehen damit einerseits die Zuständigkeitsübertragung auf die Patentanwaltskammer in allen patentanwaltlichen Zulassungsangelegenheiten und andererseits die Neuregelung des Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen, auf das künftig die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden sollen. Dabei soll der Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen ­ ebenso wie in der Bundesrechtsanwaltsordnung ­ gegenüber dem geltenden Recht unverändert bleiben, sodass auch im Bereich der Patentanwaltsordnung weiterhin Rechtsschutz durch zwei Tatsacheninstanzen gewährt wird.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12061 26.02.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12718 22.04.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze