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Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz

Vom 17.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 62 vom 21.12.2006.

Hier ist das Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamts für Justiz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1827)

A. Ziel

Im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit wird zunehmend eine zentrale Verwaltungskompetenz des Bundes erforderlich. Völkerrechtliche Verträge und EU-Rechtsakte verpflichten immer öfter die Vertrags- bzw. Mitgliedstaaten, eine zentrale Anlaufstelle oder im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes eine nationale Kontaktstelle für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zu benennen. Zudem bedarf es für die durch nationale Gesetze angeordnete Überwachung und für den Vollzug von bestimmten Auflagen einer für das Bundesgebiet zentral zuständigen Behörde.

In Ermangelung einer eigenen Verwaltungsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz wurden bisher einige dieser Aufgabenbereiche erfolgreich vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wahrgenommen, oder sie verblieben im ministeriellen Zuständigkeitsbereich. Durch eine Neuordnung und Konzentration dieser Aufgabenbereiche in einer neu zu gründenden Bundesoberbehörde soll ein Kompetenz- und Ressourcengewinn erzielt werden. Mit der Bündelung von Verwaltungstätigkeiten und der Ausgliederung von Aufgaben, deren Verbleib in ministerieller Zuständigkeit nicht geboten ist, will das Bundesministerium der Justiz eine Konzentration der Ministerialbürokratie auf originär ministerielle Aufgabenbereiche erreichen. Im Ergebnis werden in der neu zu schaffenden Bundesoberbehörde herausragend wichtige Zuständigkeitsbereiche geschaffen, die für attraktive Arbeitsplätze am Standort Bonn sorgen.

Die Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregister, die nicht zu den Kernaufgaben des Generalbundesanwalts als der Strafverfolgungsbehörde des Bundes gehören und bereits jetzt in Bonn wahrgenommen werden, sind ebenfalls in die neue Bundesoberbehörde auszugliedern, um damit Kapazitäten beim Generalbundesanwalt für dessen Aufgaben als Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und bei der Verfolgung von Staatsschutzkriminalität zu gewinnen.

B. Lösung

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz wird das Bundesamt für Justiz errichtet.

Die Aufgaben der Dienststelle Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts sowie bestimmte Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz, seines Geschäftsbereichs sowie ­ vereinzelt ­ anderer Ressorts werden dem Bundes-

amt für Justiz übertragen; die entsprechenden Gesetze und Verordnungen werden geändert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1827 15.06.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3009 18.10.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze