Hier ist das Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/47)
AnzeigeA. Ziel
Das geltende Bundesrecht enthält eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die formal gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten. Das Bundesrecht enthält außerdem zahlreiche Vorschriften, deren heute geltenden Texten immer noch die Herkunft aus dem Reichsrecht anzusehen ist. Ferner ist in den fast 15 Jahren nach der Vereinigung Deutschlands das zunächst mit Maßgaben im Beitrittsgebiet eingeführte Bundesrecht inzwischen durch viele Rechtsetzungsakte angepasst worden, so dass die Feststellung schwierig geworden ist, welche Besonderheiten im Beitrittsgebiet heute noch gelten. Aus Anlass konkreter Rechtsetzungsvorhaben wird zumeist nur das hiermit im unmittelbaren Zusammenhang stehende entbehrliche Recht aufgehoben. Überholte Vorschriften geraten aber in der Regel nicht wieder in das Blickfeld der Normgeber. Diese Vorschriften belasten das geltende Bundesrecht nicht nur zahlenmäßig. Sie beeinträchtigen auch die Funktion des geltenden Rechts, welches klar und zuverlässig darüber Auskunft geben muss, was für heutige Verhältnisse maßgeblich ist. Deshalb ist es eine ständige Aufgabe, den wachsenden Normenbestand möglichst übersichtlich zu halten und ihn fortlaufend insbesondere von zeitlich und inhaltlich überholten Vorschriften zu befreien.
B. Lösung
Die Bundesregierung hat sich der Bereinigung des geltenden Bundesrechts im Rahmen der Initiative Bürokratieabbau angenommen. Jedes Bundesministerium wird alle Rechtsvorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich auf Möglichkeiten zur Rechtsbereinigung überprüfen und die festgestellten Vorschriften bei Gelegenheit anstehender Rechtsetzung oder in gesonderten Rechtsbereinigungsgesetzen aufheben oder anpassen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der erste von mehreren künftig folgenden ressortspezifischen Rechtsbereinigungsgesetzen. Mit diesem Entwurf soll im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz unstreitig entbehrlich gewordenes Bundesrecht aufgehoben werden. Dabei bleiben die bereits bewirkten Rechtsfolgen und geschaffenen Rechtsverhältnisse unangetastet. Schwer auffindbares, aber erhaltungsbedürftiges Recht wird dorthin überführt, wo es die Rechtsanwender besser als am bisherigen Ort auffinden können. Außerdem werden in erhaltenswerten Rechtsvorschriften etwa noch vorhandene reichsrechtliche Begriffe beseitigt. Maßgaben aus dem Einigungsvertrag,
die sich infolge inzwischen ergangener Rechtsetzung erledigt haben, werden für nicht mehr anwendbar erklärt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/47 | 03.11.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/678 | 15.02.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):