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Terrorismusbekämpfungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus)

Vom 9.1.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 3 vom 11.1.2002.

Hier ist das Terrorismusbekämpfungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7727)

A. Ziel

Der internationale Terrorismus hat sich zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt. Das Ausmaß der Gewalt, die logistische Vernetzung der Täter und ihre langfristig angelegte, grenzüberschreitende Strategie erfordert die Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente.

B. Lösung

Zahlreiche Sicherheitsgesetze müssen der neuen Bedrohungslage angepasst werden. Das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND- Gesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, aber auch das Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften müssen geändert werden, um

* den Sicherheitsbehörden die nötigen gesetzlichen Kompetenzen zu geben,

* den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern,

* bereits die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern,

* identitätssichernde Maßnahmen im Visumverfahren zu verbessern,

* Grenzkontrollmöglichkeiten zu verbessern und

* bereits im Inland befindliche Extremisten besser zu erkennen. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise, das Vereinsgesetz, das Bundeszentralregistergesetz, das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch, der einschlägige Teil des Luftverkehrsgesetzes und das Energiesicherungsgesetz müssen geändert werden, um

* die Überprüfung bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zu verstärken,

* Rechtsgrundlagen für die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und Personalausweise zu schaffen,

* Aktivitäten extremistischer Ausländervereine in Deutschland rascher unterbinden zu können,

* die Sozialdaten wirkungsvoller bei der Rasterfahndung zu verwenden,

* den Gebrauch von Schusswaffen in zivilen Luftfahrzeugen Polizeivollzugsbeamten vorzubehalten,

* die uneingeschränkte Energieversorgung sicherzustellen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7727 4.12.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7754 7.12.2001 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates)
14/7830 12.12.2001 Beschlussempfehlung des Innenausschusses
14/7864 13.12.2001 Bericht des Innenausschusses
14/7856 13.12.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/7861 13.12.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Norbert Geis, Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU

Thematisch passende Beiträge:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze