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Hier ist das Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/5224)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz sollen die neuen Regelungen der Europäischen Union zur Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Danach werden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch soll in automatisierter Form erfolgen.
B. Lösung
Die Umsetzung erfolgt durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes. Die Gesetzesänderung wird zum Anlass genommen, weitere Regelungen im Bundeszentralregistergesetz, der Justizverwaltungskostenordnung und in der Gewerbeordnung anzupassen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/5224 | 23.02.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/7415 | 20.10.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):