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Seeaufgabengesetz

(Langtitel: Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt)

In der Fassung vom 17.6.2016, zuletzt geändert durch Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes vom 30.6.2017.

Rechtsbereich: Verkehrsrecht: Schifffahrt, Wasserstraßen      FNA Nr. 9510-1

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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