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Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 23.3.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 21 vom 28.3.2002.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7760)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf dient

* im Wesentlichen der Umsetzung europäischen Rechts auf dem Gebiet des Arbeitszeitschutzes für Seeleute,

* der Umsetzung von Bestimmungen der EG-Richtlinie zur Hafenstaatkontrolle,

* der Vermeidung einer Regelungslücke infolge der geplanten Aufhebung der Dampfkesselverordnung,

* der Umsetzung von Bestimmungen der EG-Richtlinie über die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang und

* der Rechtsbereinigung.

B. Lösung

­ Änderung des Seemannsgesetzes; dies sind: ­ Einführung einer Höchstarbeitszeit von 14 Stunden täglich und 72 Stunden wöchentlich sowie einer Mindestruhezeit von zehn Stunden täglich und 77 Stunden wöchentlich unter Beibehaltung der bestehenden günstigeren Arbeitszeitvorschriften. In Notfällen darf von diesen Vorschriften abgewichen werden. ­ Begrenzung der Wochenarbeitszeit für Seefischer auf 48 Stunden im Zwölf-Monats-Durchschnitt mit Tariföffnungsklausel. ­ Vollständige Einbeziehung der Offiziere sowie Einbeziehung des Kapitäns, wenn dieser Wachdienst leistet, in die Regelungen zur Arbeitszeit. ­ Anhebung des Mindestalters für eine Beschäftigung in der Seefahrt von 15 auf 16 Jahre. ­ Einführung einer Anordnungsermächtigung für Arbeitsschutzbehörden bei Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen. ­ Einführung von Arbeitszeitnachweisen und Übersichten für die Arbeitsorganisation an Bord nach internationalem Standard.

Die für Seeleute zum Teil günstigeren Vorschriften des geltenden Rechts bleiben bestehen.

* Einführung einer Regelung über die Haftung der See-Berufsgenossenschaft im Seeaufgabengesetz

* Herausnahme von Dampfkesselanlagen auf Seeschiffen aus dem Gerätesicherheitsgesetz

* Regelung der Informationspflicht der Arbeitgeber und des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang im Bürgerlichen Gesetzbuch nebst Folgeänderung im Umwandlungsgesetz

* Aufhebung gegenstandsloser Vorschriften in Verordnungen auf dem Gebiet des Seeverkehrsrechts

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7760 7.12.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7797 12.12.2001 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
14/8128 30.1.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/8144 30.1.2002 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dirk Niebel, Hildebrecht Braun (Augsburg), Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze