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Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei

Vom 21.6.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 39 vom 30.6.2005.

Hier ist das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5217)

A. Ziel

Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt. Die bestehende Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" wird der tatsächlichen Aufgabenvielfalt nicht mehr gerecht.

B. Lösung

Die Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei entspricht einer zeit- und aufgabengerechten Namensgebung. Eine Erweiterung der Zuständigkeiten oder eine Umstrukturierung des Bundesgrenzschutzes ist damit nicht verbunden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5217 7.4.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/5365 20.4.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze