Hier ist das Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5217)
AnzeigeA. Ziel
Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt. Die bestehende Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" wird der tatsächlichen Aufgabenvielfalt nicht mehr gerecht.
B. Lösung
Die Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei entspricht einer zeit- und aufgabengerechten Namensgebung. Eine Erweiterung der Zuständigkeiten oder eine Umstrukturierung des Bundesgrenzschutzes ist damit nicht verbunden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5217 | 7.4.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5365 | 20.4.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):