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Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Vom 21.8.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 60 vom 27.8.2002.

Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9000)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf soll die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung ermöglichen. Dazu sind entsprechende Änderungen in den verwaltungsverfahrensrechtlichen Gesetzen des Bundes notwendig. Das Vorhaben ist ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung der Verwaltung auf dem Wege zur Verwirklichung der Bürgergesellschaft. Mit diesem Vorhaben aus dem Programm "Moderner Staat ­ moderne Verwaltung" werden gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen für BundOnline 2005 geschaffen.

B. Lösung

Die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes (Verwaltungsverfahrensgesetz, Sozialgesetzbuch X, Abgabenordnung) und die Fachgesetze werden für die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen geöffnet. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu notwendigen Maßgaben und Anpassungen. Dabei wird für den Bürger ein leichter Zugang zur Verwaltung sichergestellt, für die Verwaltung werden Sicherheit und Dauerhaftigkeit ihres elektronischen Handelns gewährleistet.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/9000 13.5.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/9259 5.6.2002 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/9418 12.6.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze