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Verkehrsleistungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen)

Vom 23.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 39 vom 28.7.2004.

Hier ist das Verkehrsleistungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2769)

A. Ziel

Ziel des Gesetzes ist: a) die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Verkehrsleistungen bei Naturkatastrophen, Kernreaktorunfällen, wirtschaftlichen Krisenlagen oder terroristischen Anschlägen und b) Die Einsatzunterstützung der Streitkräfte auf Grund internationaler Vereinbarungen mit zivilen Verkehrsleistungen für den Fall, dass der Bedarf auf andere Weise nicht, nicht rechzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln gedeckt werden kann.

B. Lösung

Das Gesetz ermöglicht die Anforderung von Verkehrsleistungen und die Überlassung von Verkehrsmitteln.

Die Anwendung setzt einen Beschluss der Bundesregierung voraus. Das Gesetz gilt nur für die in § 1 genannten Krisensituationen. Es ergänzt das Verkehrssicherstellungsgesetz, das nur für Zwecke der Verteidigung anwendbar ist, um entsprechende Regelungen für Notsituationen in Friedenszeiten. Entsprechende Vorschriften enthalten das Energiesicherungsgesetz vor 1975, das Ernährungsvorsorgegesetz von 1990 und das Telekommunikationssicherstellungsgesetz von 1994.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2769 24.3.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3024 30.4.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze