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MAD-Gesetz

(Langtitel: Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst)

In der Fassung vom 20.12.1990, zuletzt geändert durch Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU vom 30.6.2017.

Rechtsbereich: Polizeirecht, Geheimdienstrecht      FNA Nr. 12-5

Ein eher unbekannter deutscher Geheimdienst ist der MAD, dessen Name nicht von dem gleichlautenden englischen Wort kommt, sondern für "Militärischer Abschirmdienst" steht. Nach einigen Skandalen fand der Gesetzgeber, dass er auch mal eine Rechtsgrundlage bekommen könnte, und seitdem gibt es das MAD-Gesetz.

Hier ist das MAD-Gesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
H-G Schmolke HTML fortlaufender Text 22.4.2005
BMJ/juris
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
deutsches-wehrrecht.de PDF Teil eines größeren Dokuments 22.4.2005
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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