Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Vom 7.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 64 vom 13.12.2011.

Hier ist die Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6925)

A. Ziel

Nach Artikel 11 des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) vom

5. Januar 2007 (BGBl. I S. 2) waren die durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) und das TBEG geänderten Vorschriften verschiedener Gesetze zu evaluieren, die in Artikel 11 TBEG näher bezeichnet sind. Die Evaluierung hat gezeigt, dass für den Rechtsschutz und die Kontrolle gegenüber den Nachrichtendiensten sowie für die Effektivität ihrer Aufgabenerfüllung Verbesserungsmöglichkeiten bestehen und dass von in Artikel 10 TBEG betroffene Befugnisse teilweise erneut befristet verlängert werden und sie im Übrigen auslaufen sollten.

B. Lösung

Das Gesetz dient der Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung. Bei den Auskunftsersuchen sollen die rechtsstaatliche Kontrolle und der Grundrechtsschutz durch eine systematisch stimmig ausgestaltete Regelung der Verfahren und Mitteilungspflichten verbessert werden. Die Regelungen, die der Evaluierung unterlagen und sich seit dem Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes als sinnvoll erwiesen haben, sollen erneut befristet verlängert werden. Demgegenüber werden Regelungen, die im Evaluierungszeitraum nicht zur Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind und sich als entbehrlich erwiesen haben, ersatzlos aufgehoben. Bei den beibehaltenen Auskunftsbefugnissen der Nachrichtendienste wird die rechtsstaatliche Absicherung durch eine Erhöhung der jeweiligen materiellen Eingriffsschwelle verbessert.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6925 06.09.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7172 27.09.2011 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates)
17/7417 21.10.2011 Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 30. September bis 20. Oktober 2011)
17/7513 26.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze