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Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Vom 3.12.2015, verkündet in BGBl I Jahrgang 2015 Nr. vom 9.12.2015.

Hier ist das Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2726)

A. Ziel

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts werden diverse durch Zeitablauf notwendig gewordene Anpassungen durchgeführt und Regelungen mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung geändert.

Der Gesetzentwurf bezweckt auch die Bekämpfung des Rowdytums im Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen.

Aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen gewalttätigen Ausschreitungen von deutschen so genannten Hooligans im Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen im Ausland ergibt sich die Notwendigkeit, derartigen auch zukünftig zu besorgenden Straftaten wirksam entgegenzutreten. Die bisherigen passrechtlichen Regelungen zur Passbeschränkung haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um die Ausreise von potenziellen Straftätern zu verhindern. Dadurch wurde dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schwerer Schaden zugefügt, was es in Zukunft zu verhindern gilt. Bei der für diese Fälle zulässigen Passbeschränkung gibt es bisher keine adäquate Sanktion, da nach geltendem Recht nur die verbotswidrige Ausreise bei Passversagung strafbewehrt ist. Die Strafbewehrung soll auf verbotswidrige Ausreisen bei Passbeschränkungen ausgedehnt werden, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus wird dadurch eine Bestrafungsmöglichkeit eröffnet, da die bei solchen Ausschreitungen typischerweise begangenen Auslandstaten strafrechtlich in Deutschland nicht ohne weiteres verfolgt werden können. Dies dient einer schnellen und damit besonders wirksamen Durchführung des Strafverfahrens.

Die Gesetzesvorlage dient entsprechend einem Wunsch der Innenministerkonferenz der Verbesserung des gesetzlichen Instrumentariums insbesondere zur Bekämpfung des Fußballrowdytums, kann jedoch nur Teil eines koordinierten Vorgehens der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sein.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht zur Erreichung der oben genannten Ziele die Aufnahme der entsprechenden Befugnisnormen, die Aufhebung einzelner Normen sowie die erforderlichen redaktionellen Änderungen vor.

Im Einzelnen:

* Einführung unmissverständlicher, klarer Regelungen über das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland am Pass und Personalausweis,

* Aufhebung der gesetzlich festgelegten Gebührenobergrenzen für die Ausstellung von Grenzübertrittspapieren,

* Strafbewehrung der passbeschränkenden Maßnahmen nach § 7 Abs. 2 PassG,

* Aufhebung gegenstandlos gewordener Regelungen und redaktionelle Änderungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2726 18.2.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/2888 13.3.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/2993 22.3.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze