Hier ist das Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2726)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts werden diverse durch Zeitablauf notwendig gewordene Anpassungen durchgeführt und Regelungen mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung geändert.
Der Gesetzentwurf bezweckt auch die Bekämpfung des Rowdytums im Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen.
Aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen gewalttätigen Ausschreitungen von deutschen so genannten Hooligans im Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen im Ausland ergibt sich die Notwendigkeit, derartigen auch zukünftig zu besorgenden Straftaten wirksam entgegenzutreten. Die bisherigen passrechtlichen Regelungen zur Passbeschränkung haben sich als nicht ausreichend erwiesen, um die Ausreise von potenziellen Straftätern zu verhindern. Dadurch wurde dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schwerer Schaden zugefügt, was es in Zukunft zu verhindern gilt. Bei der für diese Fälle zulässigen Passbeschränkung gibt es bisher keine adäquate Sanktion, da nach geltendem Recht nur die verbotswidrige Ausreise bei Passversagung strafbewehrt ist. Die Strafbewehrung soll auf verbotswidrige Ausreisen bei Passbeschränkungen ausgedehnt werden, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus wird dadurch eine Bestrafungsmöglichkeit eröffnet, da die bei solchen Ausschreitungen typischerweise begangenen Auslandstaten strafrechtlich in Deutschland nicht ohne weiteres verfolgt werden können. Dies dient einer schnellen und damit besonders wirksamen Durchführung des Strafverfahrens.
Die Gesetzesvorlage dient entsprechend einem Wunsch der Innenministerkonferenz der Verbesserung des gesetzlichen Instrumentariums insbesondere zur Bekämpfung des Fußballrowdytums, kann jedoch nur Teil eines koordinierten Vorgehens der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sein.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht zur Erreichung der oben genannten Ziele die Aufnahme der entsprechenden Befugnisnormen, die Aufhebung einzelner Normen sowie die erforderlichen redaktionellen Änderungen vor.
Im Einzelnen:
* Einführung unmissverständlicher, klarer Regelungen über das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland am Pass und Personalausweis,
* Aufhebung der gesetzlich festgelegten Gebührenobergrenzen für die Ausstellung von Grenzübertrittspapieren,
* Strafbewehrung der passbeschränkenden Maßnahmen nach § 7 Abs. 2 PassG,
* Aufhebung gegenstandlos gewordener Regelungen und redaktionelle Änderungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/2726 | 18.2.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/2888 | 13.3.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/2993 | 22.3.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):