Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des MAD-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1959)
AnzeigeA. Ziel
Das Aufgabenspektrum des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr zum Schutz deutscher Bundeswehrangehöriger im Einsatzgebiet soll ergänzt werden, um bei Auslandsverwendungen der Bundeswehr ein vergleichbares Schutzniveau für die Truppe und das Bundeswehrkontingent wie im Inland zu erreichen. Die automatisierte Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr an den MAD soll auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden.
B. Lösung
Der MAD wird ausdrücklich beauftragt, auch bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder humanitären Maßnahmen die eingesetzten Truppenteile abzuschirmen, um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Angehörigen des deutschen Kontingents zu gewährleisten. Der MAD wird ermächtigt, bei der Identifizierung betroffener Bundeswehrangehöriger das Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr zu nutzen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1959 | 10.11.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2274 | 19.12.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):