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Erstes Gesetz zur Änderung des MAD-Gesetzes

Vom 8.3.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 10 vom 11.3.2004.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des MAD-Gesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1959)

A. Ziel

Das Aufgabenspektrum des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr zum Schutz deutscher Bundeswehrangehöriger im Einsatzgebiet soll ergänzt werden, um bei Auslandsverwendungen der Bundeswehr ein vergleichbares Schutzniveau für die Truppe und das Bundeswehrkontingent wie im Inland zu erreichen. Die automatisierte Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr an den MAD soll auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden.

B. Lösung

Der MAD wird ausdrücklich beauftragt, auch bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder humanitären Maßnahmen die eingesetzten Truppenteile abzuschirmen, um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Angehörigen des deutschen Kontingents zu gewährleisten. Der MAD wird ermächtigt, bei der Identifizierung betroffener Bundeswehrangehöriger das Personalführungs- und Informationssystem der Bundeswehr zu nutzen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1959 10.11.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2274 19.12.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze