Hier ist das Geschmacksmusterreformgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1075)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Geschmacksmusterreformgesetz wird die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen umgesetzt. Das geltende Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen soll durch ein neues Geschmacksmustergesetz abgelöst werden. Daneben enthält der Entwurf notwendige Folgeänderungen sowie zusätzliche Änderungen im Markengesetz.
B. Lösung
Mit dem neuen Geschmacksmustergesetz (Artikel 1 des Gesetzentwurfs) sollen die verbindlichen Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Wegen der umfassenden Novellierungsvorgaben wird die Gelegenheit genutzt, das aus dem Jahre 1876 stammende Geschmacksmustergesetz insgesamt neu zu fassen.
Zum Schutz sichtbarer Ersatzteile im Kfz-Sektor ist der EU bisher die Harmonisierung noch nicht gelungen. Bis zur europaweiten einheitlichen Regelung sieht der Entwurf die Beibehaltung des geltenden Rechts vor, wonach Designschutz möglich ist. Die Automobilhersteller haben insoweit ausdrücklich versichert, dass sie den Wettbewerb im Ersatzteilhandel nicht beeinträchtigen und den freien Werkstätten und dem freien Teilehandel durch Inanspruchnahme von Schutzrechten Marktanteile nicht streitig machen wollen. Auch diese Zusage ist Grundlage für eine Beibehaltung der Rechtslage, die das bisherige auskömmliche Nebeneinander der Marktteilnehmer nicht beeinträchtigen soll.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1075 | 28.5.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2191 | 10.12.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):