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Gesetz über internationale Patentübereinkommen

(Langtitel: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente)

In der Fassung vom 21.6.1976, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017.

Rechtsbereich: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht      FNA Nr. 188-17

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