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Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten)

In der Fassung vom 5.5.2004, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes vom 11.10.2016.

Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein      FNA Nr. 367-3

Wer im Auftrag eines Gerichts Gutachten erstellt, dolmetscht oder übersetzt, wird für diese Tätigkeit natürlich vergütet. Alles Nähere, unter anderem wie viel es gibt, regelt dieses Gesetz. Schöffen und andere Laienrichter bekommen für ihre Tätigkeit vom Staat eine Entschädigung. Besonders viel ist es nicht. Ehrenamt halt (aber Gemeinderäte kriegen meist mehr). Ähnlich sieht es mit Zeugen aus, die für ihre Pflichterfüllung auch mit ein paar Euro entschädigt werden.

Hier ist das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz im WWW zu finden:

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dejure.org
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BMJ/juris
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BMJ/juris PDF fortlaufender Text 30.7.2009
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Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. zu dieser Norm:


Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:

Bücher auf richtigem Papier zu diesem Gesetz: (Werbung - Links i.A. zu amazon.de)

TitelBeschreibung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält das RVG, das Gerichtskostengesetz und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

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