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Häftlingshilfegesetz

(Langtitel: Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden)

In der Fassung vom 2.6.1993, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes vom 7.11.2015.

Rechtsbereich: Abwicklungs- und Entschädigungsrecht NS/DDR      FNA Nr. 242-1

Das Gesetz regelt Leistungen an Deutsche, die in der sowietischen Besatzungszone oder in ehemals deutschen Gebieten aus politischen Gründen in Gewahrsam waren.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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