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Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Vom 16.5.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 21 vom 23.5.2007.

Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4017)

A. Ziel

Das Bundesvertriebenengesetz bedarf einer Anpassung an politische Entwicklungen (Erweiterung der Europäischen Union) sowie der Änderung im Hinblick auf Probleme der Verwaltungspraxis, insbesondere im Bescheinigungsverfahren.

Zudem fehlen im Bundesvertriebenengesetz Regelungen, die sicherstellen, dass Schwerkriminelle, gewaltbereite Extremisten und Terroristen nicht auf dem Weg des Verfahrens zur Aufnahme von Spätaussiedlern nach Deutschland kommen können.

B. Lösung

Das Bundesvertriebenengesetz wird den politischen Entwicklungen angepasst, in der Verwaltungspraxis aufgetretene Probleme und Streitfragen werden einer gesetzlichen Regelung zu- sowie Bestimmungen, die den Zuzug Krimineller verhindern, eingeführt. Zugleich werden Regelungen zur Integration verbessert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/4017 11.01.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/4444 28.02.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze