Hier ist das Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1620)
AnzeigeA. Ziel
Der umfangreiche und mittlerweile kaum noch zu überblickende Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland ist immer wieder Anlass zu öffentlicher Kritik und stellt eine nicht unerhebliche Belastung für die Rechtsanwendung dar. Daher besteht für Vorschriften des Bundesrechts, die zwar formal gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten, die Notwendigkeit, sie aus dem Bestand des geltenden Rechts zu entfernen.
B. Lösung
Alle Ressorts haben sich daher im Rahmen der 2003 gestarteten Initiative Bürokratieabbau verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Dabei erfolgt die Bereinigung des Bundesrechts schrittweise und ist als fortlaufender Prozess angelegt. Ziel ist es, das Bundesrecht von nicht mehr benötigten Vorschriften zu befreien und es so übersichtlicher, verständlicher und zeitgemäßer zu machen. Der vorliegende Gesetzentwurf widmet sich primär dem in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern liegenden einigungsbedingten Recht und bereinigt es um all die das Beitrittsgebiet betreffenden Übergangsregelungen, die 15 Jahre nach der Wiedervereinigung ihre Bedeutung verloren haben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1620 | 26.05.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/1979 | 28.06.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):