Hier ist das Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5845)
AnzeigeA. Ziel
Mehr als 60 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges verlieren die Sonderleistungstatbestände nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz ihre Rechtfertigung. Sie können beendet und die Stiftung aufgehoben werden. Zugleich sind Nachfolgeregelungen für die ausgelaufenen gesetzlichen Festschreibungen der Finanzierung der Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz bis zu deren Beendigung und auch der Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz bis Ende 2009 geboten.
B. Lösung
Aufhebung der Heimkehrerstiftung zum 31. Dezember 2007 und Übertragung der Zuständigkeit für die Gewährung von Unterstützungsleistungen und Rentenzusatzleistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz bis zum 31. Dezember 2009 auf das Bundesverwaltungsamt; Regelung der Finanzierung der weiteren Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz und der Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz bis Ende 2009.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5845 | 27.06.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6956 | 07.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
16/6990 | 07.11.2007 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):