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Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung und zur Finanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge)

Vom 10.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 63 vom 17.12.2007.

Hier ist das Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5845)

A. Ziel

Mehr als 60 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges verlieren die Sonderleistungstatbestände nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz ihre Rechtfertigung. Sie können beendet und die Stiftung aufgehoben werden. Zugleich sind Nachfolgeregelungen für die ausgelaufenen gesetzlichen Festschreibungen der Finanzierung der Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz bis zu deren Beendigung und auch der Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz bis Ende 2009 geboten.

B. Lösung

Aufhebung der Heimkehrerstiftung zum 31. Dezember 2007 und Übertragung der Zuständigkeit für die Gewährung von Unterstützungsleistungen und Rentenzusatzleistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz bis zum 31. Dezember 2009 auf das Bundesverwaltungsamt; Regelung der Finanzierung der weiteren Leistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz und der Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz bis Ende 2009.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5845 27.06.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/6956 07.11.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/6990 07.11.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze