Hier ist die Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5048)
AnzeigeA. Ziel
Der Gesetzentwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. EU Nr. L 195 S. 16). Darüber hinaus dient der Entwurf auch der Anpassung des deutschen Rechts sowohl an die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Grenzbeschlagnahmeverordnung ABl. EU Nr. L 196 S. 7) als auch an die Verordnung (EG) Nr. 510/ 2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12). Außerdem soll hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Schließlich muss für bestimmte richterliche Anordnungen eine Kostenregelung in der Kostenordnung getroffen werden.
Insgesamt soll durch die Verbesserung der Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie ein Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums geleistet werden.
Für Abmahnungen nach urheberrechtlichen Rechtsverletzungen soll eine Regelung neu eingefügt werden.
B. Lösung
Zur Umsetzung der Richtlinie und zur Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung sowie an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sind Änderungen der Spezialgesetze des geistigen Eigentums erforderlich. Dies sind das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markengesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Geschmacksmustergesetz und das Sortenschutzgesetz. Für die Schließung der Strafbarkeitslücke bedarf es einer Ergänzung des Markengesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/5048 | 20.04.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8783 | 09.04.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
16/8788 | 09.04.2008 | Änderungsantrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):