Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst FNA Nr. 2030-25-2
Hier ist die Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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