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Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes

In der Fassung vom 24.6.1977, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.6.2005.

Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 2030-25-2

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