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Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei

In der Fassung vom 6.12.2000, zuletzt geändert durch Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei vom 21.6.2005.

Rechtsbereich: Verkehrsrecht: Eisenbahn      FNA Nr. 13-7-2-1

Nach dieser Verordnung ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, sich an der Finanzierung der Bundespolizei (die unter anderem Bahnpolizei ist) zu beteiligen.

Hier ist die Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei im WWW zu finden:

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Matthias Dörfler
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