Rechtsbereich: Verkehrsrecht: Eisenbahn FNA Nr. 13-7-2-1
Nach dieser Verordnung ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, sich an der Finanzierung der Bundespolizei (die unter anderem Bahnpolizei ist) zu beteiligen.
Hier ist die Verordnung zur Festsetzung des Ausgleichs für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben der Bundespolizei im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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