Hier ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6040)
AnzeigeA. Ziel
Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25. Mai 1999 ist nach ihrem Artikel 11 Abs. 1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 in deutsches Recht umzusetzen. Sie sieht namentlich vor, dass Verbraucher bei Kaufverträgen neben Wandelung und Minderung auch Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung haben und dass diese Ansprüche in zwei Jahren (statt bisher in sechs Monaten) verjähren. Die Zahlungsverzugsrichtlinie 2000/35/EG vom 29. Juni 2000 sieht vor, dass der Verzugszins sieben Prozentpunkte über dem Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank am ersten Bankgeschäftstag eines jeden Kalenderhalbjahres beträgt. Umzusetzen sind auch Artikel 10, 11 und 18 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000, die bei Verträgen, die auf elektronischem Weg abgeschlossen werden, vorvertragliche Informationspflichten und die Ausdehnung der Möglichkeiten für eine Unterlassungsklage zum Schutz der Verbraucherinteressen vorsehen.
Das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf den Gebieten des Verjährungsrechts, des allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie des Kauf- und Werkvertragsrechts in seinen Grundzügen auf dem Stand des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehen geblieben. In dessen nunmehr über einhundertjährigen Geschichte sind zahlreiche und zum Teil gravierende Mängel zutage getreten. Nach umfangreichen Vorarbeiten, die im Jahre 1978 begonnen hatten, legte Ende 1991 der damalige Bundesminister der Justiz, Dr. Klaus Kinkel, den Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts vor und verband dies mit der Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit zu einem Gesetzentwurf kommen werde.
Die Modernisierung des Schuldrechts ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, da die vorgenannten Richtlinien zu Änderungen der ohnehin reformbedürftigen Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwingen und eine isolierte Richtlinienumsetzung die strukturellen Mängel des geltenden Schuldrechts in unvertretbarem Maße verschärfen würde. Hierbei soll auch der zunehmenden Auslagerung wichtiger Rechtsmaterien aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der damit einhergehenden Rechtszersplitterung entgegengewirkt und die schuldrechtlichen Verbraucherschutzgesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert werden.
B. Lösung
Die Richtlinien sollen durch Modernisierung des Schuldrechts auf der Grundlage der Vorschläge der Schuldrechtskommission umgesetzt und diese um eine Integration der schuldrechtlichen Verbraucherschutzgesetze und des AGB-Gesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch ergänzt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/6040 | 14.5.2001 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Hermann Bachmaier, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Rainer Brinkmann (Dortmund), Iris Follak, Hans-Joachim Hacker, Reinhold Hemker, Gustav Herzog, Barbara Imhof, Ilse Janz, Marianne Klappert, Anette Kramme, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Winfried Mante, Dirk Manzewski, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Holger Ortel, Margot von Renesse, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Karsten Schönfeld, Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Erika Simm, Joachim Stünker, Jella Teuchner, Hedi Wegener, Matthias Weisheit, Dr. Rainer Wend, Heino Wiese (Hannover), Waltraud Wolff, Heidi Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Grietje Bettin, Irmingard Schewe-Gerigk, Helmut Wilhelm (Amberg), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/7052 | 9.10.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
14/7067 | 9.10.2001 | Änderungsantrag der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Volker Kauder, Hans-Peter Repnik, Dr. Norbert Röttgen, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Voßhoff, Bernd Wilz und der Fraktion der CDU/CSU |
14/7080 | 10.10.2001 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Christine Ostrowski, Roland Claus und der Fraktion der PDS |
Thematisch passende Beiträge:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):