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Fernunterrichtsschutzgesetz

(Langtitel: Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht)

In der Fassung vom 4.12.2000, zuletzt geändert durch Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.3.2017.

Rechtsbereich: Kulturrecht, Bildungsrecht      FNA Nr. 2211-4

Für Verträge über Fernunterricht gelten besondere Bestimmungen, die in diesem Gesetz enthalten sind. Außerdem bestimmt das Gesetz, dass Fernlehrgänge amtlich zugelassen werden müssen und regelt die Anforderungen bei der Zulassung.

Hier ist das Fernunterrichtsschutzgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
BMJ/juris HTML fortlaufender Text aktuell
H-G Schmolke HTML fortlaufender Text 23.3.2005
sidi Blume
direkt §
HTML fortlaufender Text 23.3.2005
dejure.org
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
BMJ/juris
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
BMJ/juris PDF fortlaufender Text 29.7.2009
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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