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Berufsbildungsreformgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung)

Vom 23.3.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 20 vom 31.3.2005.

Hier ist das Berufsbildungsreformgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3980)

A. Ziel

Innerhalb des deutschen Bildungssystems kommt der dualen Berufsausbildung traditionell ein hoher Stellenwert zu. Nach wie vor ist sie für die meisten jungen Menschen ein verlässlicher Weg in eine erste qualifizierte Berufstätigkeit. Zudem sichert sie der Wirtschaft den Fachkräftenachwuchs. Allerdings sind zur Zukunftssicherung der dualen Ausbildung Strukturreformen und Modernisierungen erforderlich. Einen Beitrag zu der bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Reform zur Modernisierung und Flexibilisierung soll der vorliegende Gesetzentwurf leisten.

Mit den Reformmaßnahmen sollen mehr jungen Menschen eine berufliche Erstausbildung ermöglicht, die internationale Wettbewerbsfähigkeit gesichert, die regionale Verantwortung gefördert, die Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen erhöht und die Kooperation der beiden Lernorte Betrieb und Schule gestärkt werden. Dabei soll die Flexibilität der dualen Ausbildung ausgebaut werden, Qualität und Verlässlichkeit aber erhalten bleiben. Die Verschlankung von Gremien soll zu Bürokratieabbau führen.

B. Lösung

Das Berufsbildungsrecht wird wie folgt geändert werden: G Eröffnung der Möglichkeit, Teile der Ausbildung im Ausland durchzuführen G Modernisierung des Prüfungsrechts durch z. B. Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer und sonstiger Berufsbildungsgänge zur Kammerabschlussprüfung; gestreckte Abschlussprüfung als alternative Prüfungsmethode G Verbesserung der Verwertbarkeit von Teilqualifikationen auf eine sich anschließende betriebliche Ausbildung G Verschlankung der Gremienstrukturen im Bundesinstitut für Berufsbildung G Erhöhung der Flexibilität zur Erprobung neuer Ausbildungsformen und -berufe durch Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für Erprobungsverordnungen G Errichtung von Regionalen Berufsbildungskonferenzen zur Verbesserung des regionalen Dialogs

· Einbeziehung der Berufsbildungsforschung in den Aufgabenbereich des Berufsbildungsgesetzes sowie Verankerung der gesetzlichen Regelungen zum Bundesinstitut für Berufsbildung ­ wieder ­ im Berufsbildungsgesetz · Ermöglichung der Übertragung von Daten aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse an die Bundesagentur für Arbeit zum Zwecke der Verbesserung der Ausbildungsvermittlung · Neufassung des Berufsbildungsgesetzes mit dem Ziel moderner Gesetzesstrukturen · Einbeziehung des Berufsbildungsförderungsgesetzes in das Berufsbildungsgesetz; zugleich Aufhebung des Berufsbildungsförderungsgesetzes. Die Ausbildungsregelungen der Handwerksordnung werden entsprechend angepasst. Ferner ergeben sich Änderungen in der Bundesbesoldungsordnung, im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3980 20.10.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4752 26.1.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze