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Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz) im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6208)
AnzeigeA. Ziel
Gegenwärtig hindern noch einige Beschränkungen im europäischen Binnenmarkt Dienstleistungserbringer daran, sowohl im Binnenwie auch im Außenraum uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen. Davon betroffen sind auch die Anbieterinnen und Anbieter von Fernunterricht, denen in Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine Beseitigung von Beschränkungen für die Entwicklung von Dienstleistungstätigkeiten geboten werden soll.
B. Lösung
Mit einer Anpassung des Fernunterrichtsschutzgesetzes an die Europäische Dienstleistungsrichtlinie zwecks Aufnahme einer Genehmigungsfiktion und Einführungsmöglichkeit für eine sog. einheitliche Stelle zur erleichterten Abwicklung von Formalitäten und Verfahren wird sichergestellt, dass die Regeln für die Zulassung von Fernunterricht vereinfacht werden. Gleichzeitig wird die Genehmigungsbehörde zu einer noch zielgerechteren und zeitökonomischeren Prüfung des durch die Anbieter vorzulegenden Materials veranlasst.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/6208 | 15.06.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/6494 | 06.07.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):