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Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen

Vom 21.5.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 26 vom 31.5.1999.

Hier ist das Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/343)

A. Ziel

Das Internationale Privatrecht ist im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) nur lückenhaft geregelt. Kollisionsnormen zur ungerechtfertigten Bereicherung fehlen mit Ausnahme einer versteckten Vorschrift zur Rückabwicklung nichtiger Verträge. Sachenrechtliche Regelungen gibt es nur für Sonderbereiche. Auch das internationale Deliktsrecht ist nur ansatzweise und nicht mehr zeitgemäß geregelt. Die zunehmende internationale Verflechtung erfordert eine umfassende gesetzliche Regelung dieses Rechtsgebiets.

B. Lösung

Der Entwurf legt einen Kernbestand internationalprivatrechtlicher Grundsätze fest. Er enthält kollisionsrechtliche Regelungen zum Bereicherungsrecht, zur Geschäftsführung ohne Auftrag, zum Delikts- und Sachenrecht: Gesetzliche Ansprüche aus der Besorgung eines fremden Geschäfts unterliegen dem Recht des Staates, in dem das Geschäft vorgenommen worden ist. Im Bereicherungsrecht sieht der Entwurf unterschiedliche Anknüpfungsregeln für die Leistungs- und die Eingriffskondiktion sowie sonstige Ansprüche vor. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen grundsätzlich dem Recht am Tatort. Im internationalen Sachenrecht kommt es in erster Linie auf das Recht des Staates an, in dem sich die Sache befindet.

Sonderanknüpfungen und Ausweichklauseln sorgen dafür, daß auch besondere Sachverhalte zufriedenstellend zu lösen sind. Die vorgesehenen Bestimmungen schaffen Rechtsklarheit und geben einen Rahmen für die Fortführung der Rechtsprechung auf gesicherter Grundlage.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/343 1.2.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/654 24.3.1999 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze