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Lohnfortzahlungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle)

In der Fassung vom 27.7.1969, zuletzt geändert durch Berufsbildungsreformgesetz vom 23.3.2005.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: (Individual-)Arbeitsrecht, Arbeitsschutz      FNA Nr. 800-19-2

Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit seit längerem nicht mehr hier, sondern im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.Die Bestimmungen, nach denen die Krankenkassen kleinen Arbeitgebern gewisse Aufwendungen für Lohnfortzahlung zum Teil erstatten, sind seit 2006 im Aufwendungsausgleichsgesetz zu finden. Das Lohnfortzahlungsgesetz selbst ist daher seitdem vollständig aufgehoben.

Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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