Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Vom 9.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 66 vom 14.12.2004.

Hier ist das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3654)

A. Ziel

Die historisch bedingte Struktur der Rentenversicherung entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne und effiziente Verwaltung:

G Nach der Vereinheitlichung des Leistungsrechts ist die organisatorische Gliederung in Arbeiter- und Angestelltenversicherung nicht mehr zeitgemäß.

G Durch den sektoralen Wandel auf dem Arbeitsmarkt ist es im letzten Jahrzehnt zu einer Verschiebung des Anteils der Versicherten von der Arbeiterrentenversicherung zur Angestelltenversicherung gekommen. Eine neue Versichertenverteilung wird stabile Rahmenbedingungen für die Rentenversicherungsträger schaffen.

G Durch eine effektive Steuerung auf Bundesebene sollen vorhandene Rationalisierungs- und Synergiepotentiale ausgeschöpft werden.

G Der Verwaltungsaufwand der Träger muss gesenkt, die Zahl der Träger reduziert und das Kosten- und Leistungsverhältnis bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern durch die Weiterentwicklung moderner Steuerungsinstrumente wie Controlling und Benchmarking optimiert werden. G Die komplizierten Ausgleichsverfahren und Finanzströme in der Rentenversicherung müssen vereinfacht und das wachsende Ungleichgewicht bei den Beitragseinnahmen zwischen Landesversicherungsanstalten und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ausgeglichen werden.

Der im Februar 2003 eingerichtete Arbeitskreis der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aus den Sozialressorts des Bundes und der Länder hat ein Gemeinsames Konzept zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet, das der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder am 26. Juni 2003 gebilligt haben. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wurde beauftragt, auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Regelungen des Gemeinsamen Konzeptes umgesetzt. Ziel ist es, durch eine umfassende Organisationsreform die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Rentenversicherung zu verbessern und für die Träger stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Es wird angestrebt, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Reform den Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten um 10 % zu senken. Darüber hinaus soll die Versichertennähe und Serviceorientierung der Rentenversicherungsträger gestärkt werden.

B. Lösung

G Die Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst.

G Die Zuordnung der Versicherten erfolgt im Rahmen der Vergabe der Versicherungsnummer im Verhältnis von 55 % (Regionalträger) zu 40 % (Deutsche Rentenversicherung Bund) und zu 5 % (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See). Dadurch erhalten alle Rentenversicherungsträger dauerhaft stabile Rahmenbedingungen.

G Die Steuerungs- und Koordinierungsfunktion auf Bundesebene wird gestärkt durch den Zusammenschluss des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger e. V. und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zur Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die gesamte Rentenversicherung mit verbindlicher Entscheidungskompetenz gegenüber den Trägern gebündelt werden. Die Stärkung und Geschlossenheit der Rentenversicherungsträger wird auch nach außen durch eine neue Namensgebung dokumentiert.

G Bei der neuen Deutschen Rentenversicherung Bund wird eine neue Selbstverwaltungsstruktur geschaffen. Die Regionalträger und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind in die Entscheidungsgremien eingebunden, da sie an die verbindlichen Beschlüsse der Deutschen Rentenversicherung Bund gebunden werden.

G Durch eine Neuregelung der Finanzverfassung werden die Zahlungsströme zwischen den Rentenversicherungsträgern reduziert. Die finanzielle Eigenständigkeit der Träger bleibt erhalten. Für die Arbeitgeber entfällt im Rahmen des Beitragseinzugs die Differenzierung nach Arbeitern und Angestellten.

G Alle Rentenversicherungsträger werden verpflichtet, ein Benchmarking der Leistungs- und Qualitätsdaten durchzuführen, das durch die Deutsche Rentenversicherung Bund koordiniert wird.

G Die Zahl der Bundesträger wird von vier auf zwei durch Vereinigung von Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse reduziert. Im Bereich der Regionalträger sind ebenfalls Zusammenschlüsse vorgesehen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3654 24.8.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3824 29.9.2004 Beschlussempfehlung1) des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
15/3866 30.9.2004 Bericht1) des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
15/3836 29.9.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Thematisch passende Beiträge:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze