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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen

Vom 10.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 59 vom 16.12.2003.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1646)

A. Ziel

Mit dem Gesetz wird das Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente umgesetzt. Das Übereinkommen bezweckt eine Kostensenkung im Zusammenhang mit Übersetzungen europäischer Patente.

B. Lösung

Artikel II § 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen wird aufgehoben. Damit entfällt das Erfordernis einer Übersetzung der vollständigen Patentschrift in die deutsche Sprache. Unberührt davon bleiben die Übersetzung der Patentansprüche nach Artikel 14 Abs. 7 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente und die Übersetzung im Fall von Streitigkeiten über ein europäisches Patent.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1646 2.10.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1886 5.11.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze