Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1646)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz wird das Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente umgesetzt. Das Übereinkommen bezweckt eine Kostensenkung im Zusammenhang mit Übersetzungen europäischer Patente.
B. Lösung
Artikel II § 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen wird aufgehoben. Damit entfällt das Erfordernis einer Übersetzung der vollständigen Patentschrift in die deutsche Sprache. Unberührt davon bleiben die Übersetzung der Patentansprüche nach Artikel 14 Abs. 7 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente und die Übersetzung im Fall von Streitigkeiten über ein europäisches Patent.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1646 | 2.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1886 | 5.11.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):