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Mitteilungsverordnung

(Langtitel: Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten)

In der Fassung vom 7.9.1993, zuletzt geändert durch Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003.

Rechtsbereich: Steuern      FNA Nr. 610-1-8

Hier ist bestimmt, dass verschiedene Behörden den Finanzbehörden Zahlungen mitteilen müssen, die sie leisten. Auch das Verfahren ist in der Verordnung geregelt.

Hier ist die Mitteilungsverordnung im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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