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Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets)

In der Fassung vom 25.7.1991, zuletzt geändert durch Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016.

Rechtsbereich: Rentenversicherung      FNA Nr. 826-30-2

In der DDR gab es eine ganze Reihe von Altersversorgungssystemen für bestimmte Berufsgruppen. Durch das Gesetz werden Rentenansprüche und -anwartschaften aus diesen "Sonder- und Zusatzversorgungssystemen" in die allgemeine Rentenversicherung überführt.

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:

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TitelBeschreibung
Gesetzliche Rentenversicherung Diese Textausgabe aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" enthält auch das AAÜG.

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch

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