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Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

Vom 21.6.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 35 vom 24.6.2005.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5314)

A. Ziel

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juni 2004 (1 BvL 3/ 98) die Regelungen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zur rentenrechtlichen Berücksichtigung von besonders hohen Verdiensten, die bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der ehemaligen DDR erzielt haben, für unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes erklärt.

Es hat dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 30. Juni 2005 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

B. Lösung

Die Regelungen zur Begrenzung des bei der Rentenberechnung berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts werden neu gefasst. Die bisher generell für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem "systemnahen" Sonder- und Zusatzversorgungssystem bei Erreichen einer bestimmten Verdiensthöhe geltende Entgeltbegrenzung wird auf diejenigen Zeiten beschränkt, in denen insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die auch eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) sowie dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umfassten. Ebenso werden auch Zeiten in Funktionen auf den höchsten Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR einbezogen, da die Betreffenden ­ wie auch die MfS/AfNS-Mitarbeiter ­ einkommens- und versorgungsseitig Teil eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates waren. Auf diese Weise wird ein bei dem ersatzlosen Wegfall der bisherigen Regelung drohender Wertungswiderspruch zu der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten und weiterhin geltenden Begrenzungsregelung für Personen, die dem Versorgungssystem des MfS/AfNS angehört haben, vermieden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5314 19.4.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/5488 11.5.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze